Allgemeine Verkaufsbedingungen

Die nachstehenden Bestimmungen sind Bestandteil des mit uns geschlossenen Kaufvertrages. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen wenden sich ausschließlich an Personen, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln (Unternehmer), und/oder juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen.

 

Artikel 1 – Allgemeines

 

1.1. Allen unseren Lieferungen und Leistungen liegen diese Bedingungen zu Grunde. Unseren Bedingungen entgegenstehende Geschäftsbedingungen oder vertragsändernden Bedingungen des Kunden wird widersprochen. Diese werden uns gegenüber nur wirksam, wenn wir diesen Bedingungen schriftlich zustimmen.

 

1.2. Diese Bestimmungen sind Grundlage auch für zukünftige Geschäfte zwischen uns und dem Kunden, ohne dass es notwendig ist, bei jedem künftigen Einzelgeschäft auf die Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinzuweisen. Preise, die für frühere Verträge vereinbart wurden, binden uns nicht für nachfolgende Verträge.

 

Artikel 2 – Angebote und Aufträge

 

2.1. Angebote sind freibleibend, es sei denn, wir haben diese schriftlich als verbindlich ausgewiesen. Wir sind an verbindliche Angebote 30 Tage gebunden.

 

2.2. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt, sind sämtliche Angaben zu Leistungsumfang, Preisen, technischen Daten gleich welcher Art freibleibend. Dies gilt auch für technische Anlagen, Zeichnungen und (Montage-) Skizzen, die im Zusammenhang mit einer Anfrage oder einem Angebot beigefügt werden. Diese gelten lediglich zur Information und werden erst mit schriftlicher Bestätigung durch uns Vertragsbestandteil.

 

2.3. Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie werden von uns schriftlich als verbindlich bestätigt.

 

2.4. Eine Beschaffenheitsangabe für eine nach der Bestellung vorausgesetzte Verwendung bei dem Kunden verpflichtet uns nur, wenn wir diese ausdrücklich als solche schriftlich bestätigt haben. Vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Vereinbarung trägt der Kunde die Verantwortung für die von ihm vorausgesetzte Verwendung.

 

 

Artikel 3 – Preise

 

3.1. Vorbehaltlich einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung enthalten unsere Preisangaben keine gesetzliche Mehrwertsteuer und gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk einschließlich Verladung im Werk, jedoch ausschließlich Verpackung, Transport und Entladung.

 

3.2. Auf Wunsch des Kunden übernehmen wir Verpackung und Transport und weisen die hierdurch entstehenden Kosten aus. Mangels Widerspruchs des Kunden innerhalb von fünf Werktagen nach Mitteilung gelten diese Kosten als vom Kunden akzeptiert. Die Durchführung von Verpackung und Transport erfolgt im Auftrage des Kunden und stellt keine Abänderung des vertraglichen Liefer- und Erfüllungsortes dar. Im Falle eines Widerspruches gegen die Kosten stellen wir die bestellte Ware zur Abholung ab Werk bereit.

 

3.3. Die in einem Angebot ausgewiesenen Preise gelten nur für den Lieferumfang des Angebotes und bei Abnahme der Angebotsmenge. Bei Unter- oder Überschreiten behalten wir uns eine Abänderung der Angebotspreise oder die Ablehnung des Auftrages vor.

 

Artikel 4 – Zahlungen und Zahlungsverzug

 

4.1. Soweit nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis zahlbar ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum. Weitergehende Zahlungsziele bedürfen schriftlicher Vereinbarung. Soweit nicht ausdrücklich in dem Vertrag vorgesehen, ist der Kunde nicht berechtigt, Teilbeträge als Garantiesummen einzubehalten.

 

4.2. Skontogewährung, soweit vereinbart, hat den Ausgleich aller früher fälligen Rechnungen zur Voraussetzung. Skontierfähig ist nur der Warenwert ohne Fracht. Bei eventuellen Zahlungen mit Wechsel wird kein Skonto gewährt.

 

4.3. Der Kunde kann nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

 

4.4. Bei begründeter und fristgerechter Mängelrüge hat der Kunde nur das Recht, die Zahlung des Teils der Rechnung aufzuschieben, der die mangelhafte Leistung betrifft.

 

4.5. Die Nichteinhaltung von Zahlungsbedingungen oder Umstände, welche ernste Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden begründen, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen zur Folge. Darüber hinaus sind wir in diesem Fall berechtigt, für noch offen stehende Lieferungen Vorauszahlungen zu verlangen sowie nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten.

 

4.6. Bei Überschreitung der Zahlungsziele durch den Kunden sind wir berechtigt, ohne gesonderte Mahnung ab dem Tag des Überschreitens des Zahlungszieles Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu fordern.

 

 

Artikel 5 – Lieferung und Lieferfristen, Teillieferungen

 

5.1. Die Lieferung erfolgt ab unserer Niederlassung (EXW). Der Versand der Ware erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Sofern nicht anders vereinbart, wählen wir Verpackung, Versandart und Versandweg. Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung mit dem Verlassen des Liefergegenstandes auf den Kunden über.

 

5.2. Die Lieferzeit ergibt sich aus der Vereinbarung der Vertragsparteien. Ihre Einhaltung setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sind und der Kunde alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie z.B. Beibringung der erforderlichen behördlichen Bescheinigungen oder Genehmigung oder die Leistung einer Anzahlung erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht, soweit wir die Verzögerung zu vertreten haben. Die Einhaltung der Lieferzeit steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Sich abzeichnende Verzögerungen teilen wir sobald als möglich mit.

 

 

5.3. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zu dem Ablauf der Lieferzeit unser Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft gemeldet ist.

 

 

5.4. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung oder einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung oder unvorhersehbare, unvermeidbare Umstände, z.B. Betriebsstörungen gleich, die uns die rechtzeitige Lieferung trotz zumutbarer Anstrengungen unmöglich machen; den Nachweis hierüber haben wir zu führen.

 

5.5. Kommen wir in Verzug und erwächst dem Kunden hieraus ein Schaden, so ist er berechtigt, eine pauschale Verzugsentschädigung zu verlangen. Sie beträgt für jede volle Woche der Verspätung 0,5 %, im ganzen aber höchstens 5 % vom Wert desjenigen Teils der Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß genutzt werden kann.

 

Setzt der Kunde uns – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – nach Fälligkeit eine angemessene Frist zur Leistung und wird die Frist nicht eingehalten, so ist der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zum Rücktritt berechtigt. Er verpflichtet sich, auf unser Verlangen in angemessener Frist zu erklären, ob er von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch macht.

 

5.6. Wir haben das Recht, die Bestellungen in Teillieferungen auszuliefern, es sei denn, der mit dem Kunden geschlossene Vertrag schließt Teillieferungen ausdrücklich aus oder Teillieferungen sind für den Kunden unzumutbar. Teillieferungen können dem Kunden separat in Rechnung gestellt werden.

 

 

Artikel 6 – Gewährleistung

 

6.1. Mängelrügen sind unverzüglich schriftlich geltend zu machen. In der Rüge sind Art und Umfang der Mängel zu bezeichnen.

 

6.2. Bei begründeter Mängelrüge sind wir zur Nacherfüllung berechtigt und verpflichtet. Kommen wir dieser Verpflichtung nicht innerhalb angemessener Frist nach oder schlägt eine Nachbesserung trotz wiederholten Versuches fehl, ist der Kunde berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, steht dem Kunden lediglich das Recht zur Minderung des Vertragspreises zu.

 

6.3. Der Anspruch auf Nacherfüllung verjährt, soweit nicht ein Fall der Arglist vorliegt, in einem Jahr nach Lieferung. In Fällen der Nacherfüllung verlängert sich die Verjährungsfrist um den jeweiligen Zeitraum der Nacherfüllung. Die Ansprüche auf Minderung und die Ausübung eines Rücktrittsrechts sind ausgeschlossen, soweit der Nacherfüllungsanspruch verjährt ist.

 

Weitergehende Ansprüche, insbesondere Aufwendungsersatz- oder Schadensersatzansprüche wegen Mangel- oder Mangelfolgeschäden bestehen nur im Rahmen der Regelungen des Artikel 7. Ansprüche des Kunden aus §§ 478, 479 BGB werden hierdurch nicht berührt.

 

 

Artikel 7 – Allgemeine Haftungsbeschränkungen

 

7.1. In den Fällen, in denen wir aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet sind, haften wir – unbeschadet der Rechte des Kunden aus §§ 478, 479 BGB – nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten. Wir haften nur, soweit uns, unseren leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. Unberührt bleibt die verschuldensunabhängige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Unberührt bleibt auch die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

 

Die Haftung ist jedoch außer in den Fällen der Haftung wegen Vorsatzes, wegen grober Fahrlässigkeit sowie der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit auf den nach Art der Ware vorhersehbaren vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden beschränkt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

 

7.2. Die Haftung wird im Falle ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, nicht ordnungsgemäße Wartung, ungeeignete Betriebsmittel, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektro-chemische oder elektrische Einflüsse – sofern nicht von uns zu verantworten – ausgeschlossen. Bessert der Kunde oder ein Dritter unsachgemäß nach, besteht keine Haftung unsererseits für die daraus entstehenden Folgen. Gleiches gilt für die ohne unsere Zustimmung vorgenommene Änderung des Liefergegenstandes.

 

 

Artikel 8 – Eigentumsvorbehalt

 

8.1. Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegenüber dem Kunden zustehender Ansprüche, auch wenn der Kaufpreis für besonders bezeichnete Forderungen bezahlt ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum an der Vorbehaltsware als Sicherung für unsere Saldorechnung.

 

8.2. Der Kunde ist berechtigt, im Rahmen  seines ordentlichen Geschäftsverkehrs über die gelieferte Ware zu verfügen. Die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware darf nicht sicherheitsübereignet werden. Im Falle der Veräußerung der noch unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware tritt der Kunde seine Forderung gegen den Drittabnehmer an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Eine Be- oder Verarbeitung durch den Kunden erfolgt unter Ausschluss des Eigentumserwerbs nach § 950 BGB in unserem Auftrag, ohne dass wir hieraus verpflichtet werden; wir werden entsprechend dem Verhältnis des Netto-Fakturenwertes der Ware zum Netto-Fakturenwert der zu be- oder verarbeitenden Ware Miteigentümer der so entstandenen Sache, die als Vorbehaltsware zur Sicherstellung unserer Ansprüche dient.

 

8.3. Im Falle der Verbindung, Vermischung oder Vermengung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware tritt der Kunde seine Forderung gegen den Eigentümer oder Besitzer der beweglichen oder unbeweglichen Sache, mit der die gelieferte Ware verbunden, vermischt oder vermengt wurde, in Höhe der Ansprüche der gelieferten Materialien an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an.

 

8.4. Von der Einziehungsbefugnis bezüglich der abgetretenen Forderung werden wir keinen Gebrauch machen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Auf unser Verlangen hat der Kunde die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen.

 

Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Gesamtforderung um mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von der Sicherung nach Wahl des Kunden verpflichtet.

 

8.5. Pfändungen oder Beschlagnahme der Vorbehaltsware von dritter Seite sind uns unverzüglich anzuzeigen. Daraus entstehende Interventionskosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Kunden, soweit sie nicht von Dritten getragen werden.

 

8.6. Falls wir nach Maßgabe vorstehender Bestimmungen von unserem Eigentumsvorbehalt unter Zurücknahme von Vorbehaltsware Gebrauch machen, sind wir berechtigt, die Ware freihändig zu verkaufen oder versteigern zu lassen. Die Rücknahme der Vorbehaltsware erfolgt zu dem erzielten Erlös, höchstens jedoch zu den vereinbarten Lieferpreisen.

 

Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz, insbesondere entgangenen Gewinn, bleiben vorbehalten.

 

8.7. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens berechtigt uns, vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Rückgabe des Liefergegenstandes zu verlangen.

 

 

Artikel 9 – Garantie

 

Unsere Haftung beschränkt sich auf die gesetzliche Gewährleistung gemäß BGB im Umfang der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

Eine Garantie im Sinne des § 443 BGB gilt nur dann als abgegeben, wenn wir eine solche schriftlich und unter Verwendung des Begriffs „Garantie“ gewährt haben.

 

Artikel 10 – Gewerbliche Schutzrechte

 

10.1. Wir behalten uns an Mustern, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und ähnlichen Informationen körperlicher und unkörperlicher Art – auch in elektronischer Form – Eigentums- und Urheberrechte vor.

 

Diese Informationen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Von uns als vertraulich bezeichnete Informationen und Unterlagen dürfen nur mit unserer Zustimmung Dritten zugänglich gemacht werden.

 

10.2. Bei Weiterlieferung der Ware ist der Kunde nicht berechtigt, die Ware umzuverpacken oder mit einer anderen als unserer Marken- und Produktbezeichnung zu versehen.

 

Artikel 11 – Erfüllungsort und Gerichtsstand

 

Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen ist der Sitz unserer Niederlassung. Der Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechtes oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist am Sitz unserer Niederlassung. Dieser Gerichtsstand ist auch vereinbart, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder er nach Vertragsschluss seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in das Ausland verlegt oder der Sitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klagerhebung nicht bekannt ist.

 

Wir haben jedoch das Recht, den Kunden nach unserer Wahl auch vor dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

 

Artikel 12 – Schutz von personenbezogenen daten

 

Unsere Gesellschaft verarbeitet Daten für die Verwaltung ihrer Kundendaten und ihrer Website, der Bearbeitung von Bestellungen, für den Kundendienst und ihre externe Kommunikation. Bei dieser Datenverarbeitung werden personenbezogene Daten ihrer eigenen Kunden oder Empfänger von Lieferungen im Auftrag ihrer Kunden verwendet. Diese Daten unterliegen den Bestimmungen des geänderten französischen Datenschutzgesetzes Nr. 78-17 vom 6. Januar 1978, den geltenden europäischen Vorschriften und insbesondere der Europäischen Verordnung 2016/679 und den Empfehlungen der französischen Datenschutzbehörde „CNIL“ (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Geltende Vorschriften“). Für Auskünfte bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch unsere Gesellschaft konsultieren Sie bitte den Bereich „Schutz von personenbezogenen Daten“ auf unserer Website.
Wenn unsere Gesellschaft in der Eigenschaft eines Auftragsverarbeiters für Kunden handelt, welche für die Datenverarbeitung verantwortlich sind, so sind diese Kunden zur Einhaltung der geltenden Vorschriften für den Schutz personenbezogener Daten in ihrer Gesamtheit verpflichtet, insbesondere in Bezug auf Daten von Personen im Rahmen der Übermittlung ihrer personenbezogenen Daten an unsere Gesellschaft zu Zwecken der Vertragserfüllung.

 

Artikel 13 – Anwendbares Recht, Teilunwirksamkeit

 

13.1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehung inländischer Parteien untereinander maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

 

13.2. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen dieses Vertrages berührt die Wirksamkeit des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages im Übrigen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

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